AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen (Vorträge, Coachings, firmeninterne Seminare und Workshops sowie Moderationen) mit Sattler Consulting GmbH ("Veranstalterin").
1. Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen

Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung durch den Teilnehmenden erfolgt telefonisch, per E-Mail oder mittels Online-Anmeldung. Die Anmeldung ist für den Teilnehmenden auf jeden Fall verbindlich und bis zur Bestätigung oder Ablehnung der Veranstalterin unwiderruflich. Das Nichtbezahlen des Kursbeitrags gilt nicht als Abmeldung. Der Teilnehmende erhält eine schriftliche Bestätigung (postalisch oder E-Mail) mit verbindlichen Zahlungsanweisungen.

Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist der ganze Kursbeitrag geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursbeitrags: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursbeitrags sowie in schwerwiegenden Fällen (z.B. Ehrverletzungen, Belästigungen, Sachbeschädigungen, etc.).

Durchführung

Um die Veranstaltungen unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, kann die Veranstalterin für jeden Kurs eine minimale und maximale Teilnehmerzahl festlegen, welche bei Bedarf und im freien Ermessen der Veranstalterin angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung der Kursbeiträge).

Bei ungenügender Teilnehmerzahl, bei einem kurzfristigen Ausfall des/der Dozierenden infolge Krankheit oder Unfall, bei schwerwiegenden technischen Problemen sowie höherer Gewalt wird die Veranstaltung in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet. Die Veranstalterin behält sich weiter vor, angekündigte Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Kursbeiträge werden diesfalls zurückerstattet. Die Veranstalterin wird vor einer definitiven Absage versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Kunde hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.

Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl eines Kurses kann die Veranstalterin den Kurs zur Durchführung anbieten, wobei sie in ihrem Ermessen das Kursgeld entsprechend erhöhen oder, wo es sinnvoll ist, den Umfang der Veranstaltung bei gleichbleibendem Preis reduzieren kann (unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden).

  1. Honorar
    Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. Spesen, Reisekosten, Reisekosten für Briefing-Gespräch und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Honorar ist, sofern auf der Rechnung nicht eine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

Die Veranstalterin fakturiert ihre Leistungen üblicherweise nach Durchführung der Veranstaltung. Es liegt jedoch im freien Ermessen der Veranstalterin, ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.

  1. Technik
    Die erforderliche Technik (Lautsprecheranlage, Mikrofon, Beamer, Leinwand, Flipchart etc.) wird von der Veranstalterin im Rahmen des ihrerseits vorhandenen Mobiliars zur Verfügung gestellt. Sollte sich das Mobiliar der Veranstalterin nach Einschätzung der Veranstalterin nicht oder nicht hinreichend eigenen, um eine bestimmte Veranstaltung durchzuführen, oder hat der Kunde andere Anforderungen, so obliegt die Zurverfügungstellung der erforderlichen Technik dem Kunden (auf dessen Kosten und Gefahr).

4a. Stornierung von kundenspezifischen Veranstaltungen durch den Kunden
Bei Stornierung, Rücktritt oder Kündigung der Buchung einer Veranstaltung, welche die Veranstalterin ausschliesslich für einen oder mehrere spezifische Kunden durchzuführen sich verpflichtet hat, werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

bis 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Honorars
bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars
bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Honorars
ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Honorars

Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandene Kosten für Übernachtung und An- bzw. Abreise sind zusätzlich vom Kunden zu tragen.

4b. Stornierung des Teilnehmers bei Events organisiert von der Veranstalterin

Bei Stornierung, Rücktritt oder Kündigung einer Buchung an allen Fällen, die nicht unter Ziffer 4a fallen, werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars
bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Honorars
ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Honorars

Der Teilnehmer kann in Absprache mit der Veranstalterin den gebuchten Platz weitergeben. Die Veranstalterin bemüht sich, den Teilnehmer bei dem Finden einer Ersatzteilnahme zu unterstützen, hat hierzu jedoch keine Verpflichtung und der Teilnehmer kann aus einer solchen Unterstützung keinerlei zusätzliche Rechte (oder Pflichten der Veranstalterin) ableiten oder geltendmachen.

5. Rücktritts- und Kündigungserklärungen
Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich (E-Mail ausreichend) erfolgen. Massgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktritts- oder Kündigungserklärung.

6. Mitschnitte und Aufzeichnungen
Mitschnitte und Aufzeichnungen von Vorträgen und Seminaren mit der Veranstalterin auf Tonträger sind aus urheberrechtlichen Gründen – auch für den internen Einsatz – nicht möglich bzw. bedürfen einer detaillierten Abstimmung im Vorfeld. In jedem Fall bedarf die Verwendung von Mitschnitten und Aufzeichnungen jeder Art der ausdrücklichen, vorgängigen, schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin.

  1. Öffentliche Seminare und Vorträge
    Für alle öffentlichen Seminare und Vorträge gelten gegenüber den Teilnehmenden die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Organisators. Der Organisator hat der Veranstalterin die Geschäftsbedingungen zur Information zuzusenden. Die Geschäftsbedingungen des Organisators gelten jedoch ausschliesslich im Verhältnis zwischen dem, Organisator und den Veranstaltungsteilnehmern, nicht jedoch gegenüber der Veranstalterin. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Organisator (als Kunde der Veranstalterin) und der Veranstalterin wird ausschliesslich durch die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingen geregelt.
  2. Gewährleistung und Haftung
    Bei den Veranstaltungen ist eine Haftung der Veranstalterin für Personenschäden, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Motorfahrzeuge soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Teilnehmenden haften für alle von ihnen anlässlich der Kursteilnahme verursachten Beschädigungen am Eigentum der Veranstalterin und von Dritten.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstalterin gewährleistet weder ein bestimmtes Veranstaltungsergebnis noch eine bestimmte Veranstaltungserfahrung für die Teilnehmenden.

  1. Schweigepflicht / Datenschutz
    Über die vertraglichen Inhalte und Konditionen wird Stillschweigen vereinbart.

Die Veranstalterin bearbeitet Personendaten des Kunden und der Teilnehmenden, soweit die Bearbeitung zur Erbringung ihrer Leistungen erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Parteien sind zur jederzeitigen Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen einander und den Veranstaltungsteilnehmenden gegenüber verpflichtet. Weitere Angaben zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Veranstalterin, abrufbar unter […][GHR4] .

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkehr) ist explizit ausgeschlossen.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Veranstalterin gilt der Sitz der Veranstalterin (Bern) als ausschliesslicher Gerichtsstand, vorbehältlich anderer zwingender Gerichtsstände . Die Veranstalterin behält sich zudem vor, den Kunden alternativ am Gerichtsstand seines Wohnorts oder gewöhnlichen Aufenthalts zu belangen.

  1. Änderungen und Ergänzungen
    Die Veranstalterin behält sich Programmänderungen, Preisanpassungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.